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Entgeltgruppe 3 TVöD (VKA)
2.953,13 € bis 3.501,81 € brutto – je nach Stufe
Die Entgeltgruppe 3 im TVöD (VKA) — auch EG 3 oder E 3 — ist eine der Entgeltgruppen dieser Tabelle. Das Tabellenentgelt liegt seit dem 1. Mai 2026 zwischen 2.953,13 € in Stufe 1 und 3.501,81 € in Stufe 6.
Eingangsstufe ist Stufe 1, Endstufe ist Stufe 6. Zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe liegen 548,68 € im Monat. Die Jahressonderzahlung beträgt 85 % des Bemessungsentgelts.
Gehalt nach Stufen
| Stufe | Monat | je Stunde | Jahr | Verweildauer |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.953,13 € | 17,42 € | 35.437,56 € | 1 Jahr |
| Stufe 2 | 3.164,20 € | 18,66 € | 37.970,40 € | 2 Jahre |
| Stufe 3 | 3.215,57 € | 18,96 € | 38.586,84 € | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3.332,99 € | 19,66 € | 39.995,88 € | 4 Jahre |
| Stufe 5 | 3.421,10 € | 20,17 € | 41.053,20 € | 5 Jahre |
| Stufe 6 | 3.501,81 € | 20,65 € | 42.021,72 € | Endstufe |
Was davon netto bleibt
| Stufe | Brutto | Steuerklasse I und IV | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.953,13 € | 2.027,91 € | 2.281,66 € |
| Stufe 2 | 3.164,20 € | 2.146,74 € | 2.417,99 € |
| Stufe 3 | 3.215,57 € | 2.175,53 € | 2.450,69 € |
| Stufe 4 | 3.332,99 € | 2.240,90 € | 2.524,90 € |
| Stufe 5 | 3.421,10 € | 2.289,76 € | 2.579,85 € |
| Stufe 6 | 3.501,81 € | 2.334,34 € | 2.629,67 € |
- Zusatzversorgung
- nicht enthalten
- Kirchensteuer
- keine
- Kinder
- keine
- Zusatzbeitrag zur Krankenkasse
- 2,9 %
- Bundesland
- außerhalb Sachsens
- Alter
- 30 Jahre
Das sind Beispielrechnungen, keine Zusage. Deine Krankenkasse, deine Zusatzversorgung und deine Steuermerkmale kennt nur deine Abrechnung — der Rechner auf jeder Stufenseite nimmt sie entgegen.
Zur Stufenlaufzeit
Die nächste Stufe wird nach einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei Jahren in Stufe 3, vier Jahren in Stufe 4 und fünf Jahren in Stufe 5 erreicht — jeweils bei ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber (§ 16 (VKA) Abs. 3 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg zusätzlich von der Leistung ab (§ 17 Abs. 2).
Teilzeit verlängert die Stufenlaufzeit nicht: Teilzeitzeiten werden voll angerechnet (§ 17 Abs. 3 Satz 4).
Wie die Eingruppierung zustande kommt
Welche Entgeltgruppe gilt, entscheidet nicht die Stellenbezeichnung, sondern der Tarifvertrag: Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 — Entgeltordnung (VKA) (§ 12 (VKA) Abs. 1 Satz 1 TVöD). Maßgeblich ist dabei die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD); sie entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die deren Anforderungen erfüllen (§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD).
Einordnung zu den Nachbargruppen
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt in Entgeltgruppe 3, Stufe 3?
Aus 3.215,57 € brutto werden rund 2.175,53 € netto in Steuerklasse I und IV — unter den Annahmen, die über dieser Antwort bei der Netto-Tabelle stehen. Deine Krankenkasse, deine Zusatzversorgung und deine Steuermerkmale ändern die Zahl; der Rechner auf jeder Stufenseite nimmt sie entgegen.
Wie viele Stunden ist eine Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 3?
39 Stunden in der Woche, für alle Entgeltgruppen dieser Tabelle gleich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD). Die Wochenarbeitszeit ändert das Tabellenentgelt nicht — sie ist der Nenner, mit dem Teilzeit und Stundenentgelt gerechnet werden.
Was bleibt bei 30 Wochenstunden?
In Stufe 3 sind das 2.473,52 € brutto im Monat: 30 von 39 Stunden, linear gekürzt. Auf den Stufenaufstieg wirkt sich Teilzeit nicht aus — Teilzeitzeiten werden voll angerechnet.
Quelle: TVöD, Anlage A (VKA) — Tabelle TVöD VKA, gültig ab 1. Mai 2026 · gültig ab 1. Mai 2026 · abgerufen am 17. August 2026 · Prüfstand: gegen die Primärquelle geprüft · Tabelle