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Entgeltgruppe 4 TVöD (VKA)

2.994,17 € bis 3.620,20 € brutto – je nach Stufe

Die Entgeltgruppe 4 im TVöD (VKA) — auch EG 4 oder E 4 — ist eine der Entgeltgruppen dieser Tabelle. Das Tabellenentgelt liegt seit dem 1. Mai 2026 zwischen 2.994,17 € in Stufe 1 und 3.620,20 € in Stufe 6.

Eingangsstufe ist Stufe 1, Endstufe ist Stufe 6. Zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe liegen 626,03 € im Monat. Die Jahressonderzahlung beträgt 85 % des Bemessungsentgelts.

Gehalt nach Stufen

Alle Stufen der E 4. Beträge in Euro je Monat bei Vollzeit.
StufeMonatje StundeJahrVerweildauer
Stufe 12.994,17 €17,66 €35.930,04 €1 Jahr
Stufe 23.190,45 €18,81 €38.285,40 €2 Jahre
Stufe 33.355,14 €19,79 €40.261,68 €3 Jahre
Stufe 43.457,66 €20,39 €41.491,92 €4 Jahre
Stufe 53.560,17 €21,00 €42.722,04 €5 Jahre
Stufe 63.620,20 €21,35 €43.442,40 €Endstufe

Was davon netto bleibt

StufeBruttoSteuerklasse I und IVSteuerklasse III
Stufe 12.994,17 €2.051,11 €2.308,44 €
Stufe 23.190,45 €2.161,45 €2.434,70 €
Stufe 33.355,14 €2.253,15 €2.538,74 €
Stufe 43.457,66 €2.309,96 €2.602,46 €
Stufe 53.560,17 €2.366,43 €2.665,51 €
Stufe 63.620,20 €2.399,31 €2.702,15 €
Zusatzversorgung
nicht enthalten
Kirchensteuer
keine
Kinder
keine
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse
2,9 %
Bundesland
außerhalb Sachsens
Alter
30 Jahre

Das sind Beispielrechnungen, keine Zusage. Deine Krankenkasse, deine Zusatzversorgung und deine Steuermerkmale kennt nur deine Abrechnung — der Rechner auf jeder Stufenseite nimmt sie entgegen.

Zur Stufenlaufzeit

Die nächste Stufe wird nach einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei Jahren in Stufe 3, vier Jahren in Stufe 4 und fünf Jahren in Stufe 5 erreicht — jeweils bei ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber (§ 16 (VKA) Abs. 3 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg zusätzlich von der Leistung ab (§ 17 Abs. 2).

Teilzeit verlängert die Stufenlaufzeit nicht: Teilzeitzeiten werden voll angerechnet (§ 17 Abs. 3 Satz 4).

Wie die Eingruppierung zustande kommt

Welche Entgeltgruppe gilt, entscheidet nicht die Stellenbezeichnung, sondern der Tarifvertrag: Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 — Entgeltordnung (VKA) (§ 12 (VKA) Abs. 1 Satz 1 TVöD). Maßgeblich ist dabei die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD); sie entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die deren Anforderungen erfüllen (§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Einordnung zu den Nachbargruppen

E 3 reicht bis 3.501,81 € in Stufe 6. E 5 beginnt bei 3.124,08 € in Stufe 1.

Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt in Entgeltgruppe 4, Stufe 3?

Aus 3.355,14 € brutto werden rund 2.253,15 € netto in Steuerklasse I und IV — unter den Annahmen, die über dieser Antwort bei der Netto-Tabelle stehen. Deine Krankenkasse, deine Zusatzversorgung und deine Steuermerkmale ändern die Zahl; der Rechner auf jeder Stufenseite nimmt sie entgegen.

Wie viele Stunden ist eine Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 4?

39 Stunden in der Woche, für alle Entgeltgruppen dieser Tabelle gleich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD). Die Wochenarbeitszeit ändert das Tabellenentgelt nicht — sie ist der Nenner, mit dem Teilzeit und Stundenentgelt gerechnet werden.

Was bleibt bei 30 Wochenstunden?

In Stufe 3 sind das 2.580,88 € brutto im Monat: 30 von 39 Stunden, linear gekürzt. Auf den Stufenaufstieg wirkt sich Teilzeit nicht aus — Teilzeitzeiten werden voll angerechnet.

Quelle: TVöD, Anlage A (VKA) — Tabelle TVöD VKA, gültig ab 1. Mai 2026 · gültig ab 1. Mai 2026 · abgerufen am 17. August 2026 · Prüfstand: gegen die Primärquelle geprüft · Tabelle

Neue Entgelttabelle? Du erfährst es zuerst.

Nach jeder Tarifrunde bekommst du eine E-Mail mit den neuen Beträgen — meist im Frühjahr. Ein bis zwei Mails im Jahr, sonst nichts.